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Änderungen im
Bußgeldkatalog:
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Was
ab 1. April teurer wird |
| Manche Autofahrer
werden schnell merken, dass das kein Aprilscherz ist: zum 1. April werden
einige Bußgelder erhöht. Wer etwa weiter ohne Freisprecheinrichtung
mit dem Handy während der Autofahrt telefoniert oder Rettungskräfte
mit seinem parkenden Pkw behindert muss sogar mit Punkten in Flensburg
rechnen. |
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Handy
am Ohr
Das Telefonieren mit dem Handy ohne Freisprecheinrichtung
während der Fahrt wird bereits mit dem Bußgeld belegt
- was viele Autofahrer scheinbar nicht abschreckt. Daher wird es
jetzt teuer: Statt 30 Euro werden 40 Euro verlangt und sogar ein Punkt
in Flensburg kommt dazu." Von der Anhebung darf man sich keine Wunder ver-
sprechen", sagte Markus Schäpe vom
ADAC. Vielmehr müsse man mehr kontrollieren und über die
Konsequenzen aufklären. Baut ein Autofahrer beim Telefonieren einen
Unfall, werden laut ADAC die Ansprüche geschädigter Dritter grundsätzlich
in voller Höhe durch seine Haftpflichtversicherung abgedeckt. Das
Handyverbot gilt auch für Fahrradfahrer. Werden sie mit dem Mobiltelefon
am Ohr erwischt, müssen sie statt bisher 15 Euro 25 Euro bezahlen,
bekommen aber keinen Punkt. |
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Kreisverkehr
In eine Einbahnstraße
sollte man mit seinem Fahrzeug nur in die richtige Richtung fahren. Gleiches
gilt für eine Kreisverkehr: Wer dort falsch hineinfährt, zahlt
ab April 20 Euro, Radfahrer überweisen 15 Euro an die Bußgeldstelle.
Übrigens: Bei der Einfahrt in einen Kreisverkehr darf nicht geblinkt
werden, erst kurz vor der Ausfahrt ist der rechte Blinker zu setzen. Wer
dies nicht tut, muss mit einem Bußgeld bis 35 Euro rechnen, wie Verkehrjurist
Schäpe vom ADAC erklärt. |
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Teures
Parken
Wer durch das Parken seines Fahrzeuges
Rettungsfahrzeuge am Einsatz hindert, zahlt ab 1. April 40 Euro und bekommt
aber auch etwas dafür: Nämlich einen Punkt in Flensburg. Parkt
man gar widerrechtlich vor oder in einer Feuerwehranfahrtszone und behindert
dabei Rettungsdienste, zahlt man 50 Euro und kassiert ebenso einen Punkt. |
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Anschnallen
im Bus
Die erschreckenden Unfälle mit Reisebussen
waren Anlass, auch in diesem Bereich die Bußgelder zu erhöhen.
Wer sich nicht an die Gurtpflicht im Bus hält, zahlt künftig
wie auch im normalen Pkw 30 Euro. Zahlen muss derjenige, der nicht angeschnallt
ist. Der Busfahrer muss vor Fahrantritt auf die Gurtbenutzung hinweisen,
weiter hat das Bundesverkehrsministerium das Fahren mit unangepasster Geschwindigkeit"
als Hauptursachen bei Busunfällen ausgemacht.
Bei Geschwindigkeitsüberschreitung
mit Fahrgästen an Bord ab 1. April stärker zu Kasse gebeten.
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LKW-Rennen
Zwei Lkw fahren auf der rechten Spur, der
Hintere setzt zum Überholen an: Ein sprichwörtliches Elefantenrennen
über mehre Kilometer beginnt. Dieses "Überholen mit zu geringer
Differenzgeschwindigkeit" kostet den überholenden Lkw-Fahrer künftig
statt 30 Euro 40 Euro - und er bekommt einen Punkt in Flensburg. |
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